Kirchenvorstand

In jeder Kirchengemeinde gibt es einen Kirchenvorstand. Seine Mitglieder werden von den Gemeindegliedern für jeweils 6 Jahre gewählt, wobei die PastorInnen der Kirchengemeinde per Amt dem Kirchenvorstand angehören. In den Kirchenvorstand kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, dass mindestens 18 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung.
Der Kirchenvorstand ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich.
Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchenvorstand in allen Fragen des gemeindlichen Lebens (Artikel 14 Verfassung NEK).

Mitglieder des Kirchenvorstandes sind:

Pastorin Regina Holst (Vorsitzende), Herr Dr. Martin Ernst (stellv. Vorsitzender), Herr Horst Backes, Frau Heidi Boock, Herr Ulrich Borchert, Frau Elke Butzke, Frau Dörthe Delz-Ebel, Frau Christiane Feddern, Pastor Andreas Feldten, Frau Herma Icker, Frau Eva Knudsen, Pastorin Martina Mayer-Köhn, Herr Dr. Poeschel, Frau Jasmine Pott, Pastor Jan Roßmanek, Herr Dr. Markus Sänger, Frau Karin Weber, Frau Karin Wohlenberg.

Warum gibt es eigentlich Kirchenvorstände?

Seit vielen Jahrhunderten ist üblich, dass neben den Pastoren auch besonders berufene Menschen Verantwortung für die Gestaltung der Gemeindearbeit übertragen bekommen. Früher wurden diese oft vom Pastor oder dem amtierenden Kirchenvorstand berufen. Es hat sich dann aber die Sitte herausgebildet, Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen. Eine Wurzel dieser Tradition ist die Vorstellung vom »Priestertum aller Getauften« aus der Reformationszeit. Jeder Getaufte hat das Recht, die Bibel selbst zu lesen und auszulegen, sich selbst seinen Glauben zu bilden. Und er hat auch das Recht (oder auch die Pflicht) dafür Sorge zu tragen, dass dies möglich ist. Folgt man diesem Gedanken, dann lässt sich sagen: Es gibt Kirchenvorstände damit neben den Pastoren die Gemeindeglieder angemessen über die Dinge der Kirchengemeinde mitentscheiden und auch dafür Verantwortung übernehmen können.